Barrierefreiheit für Online-Shops — Pflicht seit Juni 2025
Online-Shops sind die am stärksten betroffene Branche des BFSG. Unabhängig von der Unternehmensgröße — die Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt beim Produktverkauf ausdrücklich nicht.
Jeder Online-Shop, der physische oder digitale Produkte an Endverbraucher verkauft, muss seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein — ohne Ausnahme.
Was müssen Online-Shops konkret umsetzen?
Der gesamte Kaufprozess muss barrierefrei nutzbar sein — vom Stöbern bis zur Bestellbestätigung:
- Produktbilder mit beschreibenden Alt-Texten
- Produktbeschreibungen in semantischem HTML (keine reinen Bilder oder PDFs)
- Warenkorb und Checkout per Tastatur vollständig bedienbar
- Formularfelder korrekt beschriftet (Name, Adresse, Zahlungsdaten)
- Fehlermeldungen klar und programmatisch zugeordnet
- Farbkontraste eingehalten, auch bei Buttons und Preis-Labels
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht und verlinkt
WooCommerce und Barrierefreiheit
WooCommerce als WordPress-Plugin erbt die Barrierefreiheits-Eigenschaften des gewählten Themes. Viele Themes sind allerdings nicht accessibility-ready. Typische Probleme:
- Produktgalerien ohne Alt-Texte
- Checkout-Formulare mit Placeholder statt Label
- Warenkorb-Button ohne erkennbaren Text für Screenreader
- Filter und Sortierung nicht per Tastatur bedienbar
ZugangWP erkennt und behebt diese Probleme automatisch — auch in WooCommerce-Shops.
Kosten der Nicht-Konformität
Neben den Bußgeldern bis 100.000 Euro gibt es einen oft übersehenen Kostenfaktor: Laut einer Studie kaufen 71% der Nutzer mit Behinderungen bei einem Wettbewerber, wenn eine Website nicht zugänglich ist. Barrierefreiheit ist also auch ein Umsatzfaktor.
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